Umfangreiches Sammelwerk mit allen wichtigen Schriften gegen den Hexenwahn
Johann Reiche: Unterschiedliche Schrifften Von Unfug Des Hexen-Proceßes, zu fernerer Untersuchung der Zauberey heraus gegeben. 2 Teile in 1 Band.
Erste Auflage. Verlag: Halle, Renger, 1703-1704. 732 + 621 Seiten + Index, flexibler Pergament der Zeit mit goldgeprägtem Rückenschild, spanischen Kanten und Blauschnitt, 22 x 16 cm
Mit dem Exlibris des Grauen Klosters von Berlin (Gegründet im 13. Jahrhundert als Franziskanerkloster. Nach der Reformation (1539) in den Besitz der Stadt Berlin übergegangen.
Ab 1574 Sitz des Gymnasium zum Grauen Kloster, der bedeutendsten humanistischen Gelehrtenschule Brandenburg-Preußens. Bibliothek des Grauen Klosters war eine der wichtigsten Schul- und Wissenschaftsbibliotheken Norddeutschlands bis ins 19. Jahrhundert. Wichtige Schüler: Wilhelm und Alexander von Humboldt, Theodor Mommsen u. v. a.)
Erster Teil
„Cautio Criminalis“ von Friedrich von Spee (erstmals 1631) – eines der einflussreichsten Werke gegen die Folter und Hexenprozesse, geschrieben von einem Jesuiten, der selbst viele Angeklagte als Beichtvater erlebt hatte.
„Malleus Judicium“ – eine kritische Schrift gegen die „unbarmherzigen Hexenrichter“.
Johann Matthäus Meyfahrs „Christliche Erinnerung an Regenten“ – mahnt Herrscher, Hexerei zwar ernst zu nehmen, aber Prozesse rechtsstaatlich und ohne Folter zu führen.
„Inquisitions-Acta“ – authentische Verhörprotokolle und amtliche Korrespondenz aus tatsächlichen Hexenprozessen.
Zweiter Teil
„Fernerer Unfug der Zauberey“ – erweiterte Sammlung von Fällen und Argumenten gegen die Hexenverfolgung.
„Schutz-Schrift aller großen Leute“ – Verteidigungsschrift zugunsten hochrangiger Personen, die fälschlich der Zauberei beschuldigt wurden.
„Geschichte der Teuffel zu Loduen“ – bekannter Fall angeblicher Teufelsbesessenheit aus Frankreich.
„Trauer-Geschichte … Ludwig Goffredy“ – dramatische Fallgeschichte eines französischen Geistlichen, der wegen Hexerei hingerichtet wurde.
Christian Thomasius’ „Kurze Lehr-Sätze vom Laster der Zauberey“ – erstmals 1701 auf Latein, hier 1703 deutsch; er vertritt darin die radikale These, dass Hexerei als Verbrechen nicht existiert und dass Prozesse auf Aberglauben beruhen.
In Halle, unter Thomasius’ Einfluss, wurde das Hexenrecht kritisch hinterfragt; diese Publikation trug wesentlich dazu bei, dass in deutschen Territorien die letzten Hexenprozesse im frühen 18. Jahrhundert stattfanden. Thomasius’ Schriften in diesem Band gelten als Schlüsseltexte zur juristischen Abschaffung der Hexenprozesse im deutschsprachigen Raum.
Erstausgaben (1703–1704) in vollständiger Erhaltung sind sehr selten, besonders im zeitgenössischen Pergamenteinband.
Fester Buchblock, keine losen Seiten oder Risse, nur minimal gebräunt, sehr sauberes und wohlerhaltenes Exemplar im altersgemäßem Zustand
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