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Ein seltenes und eindrucksvolles Zeugnis der NS-Architekturgeschichte – von hohem dokumentarischen Wert und unverzichtbar für Sammler, Historiker und Forschungseinrichtungen.

 

 

Albert Speer: Die Neue Reichskanzlei

 

Verlag: München, Zentralverlag der NSDAP, Franz Eher Nachf., 1940. 3. Auflage 31.-49. Tausend, 131 Seiten mit vielen teils farbigen Fotos und gefalteten Plänen. Goldgeprägter Original-Halbleinenband, ohne Schutzumschlag, FOLIO 37 x 29 cm

 

Seltene Originalausgabe der aufwendig gestalteten Dokumentation über den monumentalen Bau der „Neuen Reichskanzlei“ in Berlin, entworfen vom Architekten Albert Speer. Das Werk zeigt in großformatigen Fotografien, Plänen und Grundrissen den repräsentativsten Regierungsbau des Dritten Reiches – ein Schlüsselwerk nationalsozialistischer Repräsentationsarchitektur und Ausdruck totalitärer Machtästhetik.

 

Die Ausstattung in feinem Original-Leinenband mit geprägtem Reichsadler zeigt bereits den propagandistischen Anspruch des Bandes, der in enger Zusammenarbeit mit den damaligen Machthabern entstand. Neben Speers architektonischer Darstellung enthält das Werk auch eine programmatische Einleitung, die das ideologische Selbstverständnis des Regimes architektonisch zu untermauern sucht.

 

Ein wichtiges zeitgeschichtliches Dokument und zugleich ein eindrucksvolles Beispiel nationalsozialistischer Architektur- und Propagandakunst, das heute vor allem als kritisch-historische Quelle zur Selbstdarstellung des NS-Staates und seiner Ästhetik von Macht und Monumentalität dient.

 

Sehr sauberes und wohlerhaltenes Exemplar

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Hinweis gemäß § 86 und § 86a StGB:Die in diesem Angebot gezeigten bzw. angebotenen zeitgeschichtlichen und militärhistorischen Gegenstände stammen aus der Zeit des Nationalsozialismus und werden nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder militärhistorischer und uniformkundlicher Forschung (§ 86 Abs. 3 StGB) angeboten.

Mit dem Kauf verpflichtet sich der Käufer, diese Gegenstände nur für historisch-wissenschaftliche Zwecke aus den vorgenannten Gründen zu erwerben und in keiner Weise propagandistisch im Sinne des § 86a StGB zu benutzen.

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