Eines der zentralen Gesetzes- und Kommentierungswerke des Königreichs Bayern – von hohem dokumentarischem, rechtsgeschichtlichem und sammlerischem Wert.
Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis.
Oder: Sammlung der über den Maximilianischen Codicem civilium bestehenden Landes-Rechte. 2., 3. und 4. Theil
Verlag: München, im Verlage der Königlich Baierischen Akademie der Wissenschaften, 1821, neue unveränderte Ausgabe. 1.002 + 988 + 821 Seiten, marmorierte Pappbände der Zeit, 20 x 12 cm
Bedeutendes juristisches Grundlagenwerk des Königreichs Bayern aus der frühen Phase des 19. Jahrhunderts. Die vorliegenden drei Bände umfassen den zweiten, dritten und vierten Teil der maßgeblichen Erläuterungen, Kommentare und Ergänzungen zum Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis, dem zentralen bayerischen Zivilgesetzbuch der vormodernen und frühmodernen Rechtstradition.
In diesen Bänden werden systematisch und ausführlich die dinglichen Rechte, die obligationenrechtlichen Bestimmungen, Fragen des Familien- und Erbrechts sowie der gerichtlichen Praxis behandelt. Besondere Bedeutung kommt der detaillierten Kommentierung der gesetzlichen Grundlagen zu, welche die bayerische Rechtsprechung bis tief in das 19. Jahrhundert geprägt haben. Die klare Gliederung in Kapitel und Paragraphen macht das Werk bis heute zu einer wertvollen Quelle für Rechts- und Verwaltungsgeschichte, vergleichende Kodifikationsforschung sowie für Sammler klassischer Gesetzeswerke.
Einbände berieben, sonst saubere Exemplare in altersgemäßem Zustand
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