Ein grundlegendes und seltenes Werk der ungarischen Rechtswissenschaft des 18. Jahrhunderts – praxisnah, systematisch und von hoher historischer Bedeutung.
Stephanus Huszty: Jurisprudentia practica, seu Commentarius novus in Jus Hungaricum.
Verlag: Tyrnaviae (Trnava), Typis Collegii Academici Societatis Jesu, 1766. Alle drei Teile in einem Band, Lederband der Zeit mit reicher Rückenvergoldung, 23 x 18 cm
Bedeutendes juristisches Hauptwerk zur ungarischen Rechtsgeschichte des 18. Jahrhunderts. Stephanus Huszty († 1776), einer der maßgeblichen Juristen und Hochschullehrer des Königreichs Ungarn, legt hier einen systematischen und praxisnahen Kommentar zum Jus Hungaricum vor. Das Werk behandelt in klar gegliederter Form u. a. Fragen des öffentlichen und privaten Rechts, der Gerichtsbarkeit, des Strafrechts, der Vormundschaft sowie des Verfahrensrechts.
Besonders wertvoll ist der hohe Praxisbezug: Huszty verbindet römisch-kanonische Rechtstradition, Landesrecht und zeitgenössische Rechtsprechung. Das Buch diente über Jahrzehnte hinweg als Standardnachschlagewerk für Richter, Advokaten und Verwaltungsbeamte im ungarischen Rechtsraum und wurde an Jesuiten- und Universitätskollegien intensiv genutzt.
Selten im Handel, vor allem in originalem zeitgenössischem Einband. Ein überzeugendes Exemplar für Sammler ungarischer Rechtsgeschichte, für Institutionen sowie für wissenschaftliche Spezialbibliotheken.
Einband berieben, Rücken beschädigt, etwas gebräunt und fleckig, insgesamt ordentliches Exemplar mit authentischer Alterspatina
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